Anfrage zur Hallenanmietung

3 + 10 =

Nicht im Preis enthalten:
Bedienung / Personal
Serviceleistungen
Verbrauchsartikel Sanitärbereich (außer der ersten Bestückung)
Musikanlage
Zapfanlage

Mietinformationen

§ 1 Allgemeines

  • Das Schützenheim der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Liblar (nachfolgend: Vermieter) steht vorrangig der Schützenbruderschaft (aktive, inaktive Mitglieder), den Ortsvereinen für ihre kulturellen, gesellschaftlichen, kommerziellen, privaten sowie zulässigen Sportveranstaltungen zur Verfügung. Das Schützenheim kann auch von Bürgern und Veranstaltern benutzt werden, wenn sie aktiv von einem Mitglied hierfür empfohlen wurden. Politische Kundgebungen sind untersagt und werden nicht geduldet!
  • Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter wird durch den Mietvertrag geregelt.

§ 2 Allgemeine Melde- und Mietpflichten

  • Die überlassenen Räume, Einrichtungen und das sonstige Zubehör dürfen nur Sachbezogen und für die im Mietvertrag genannten Mietzwecke für die vereinbarte Zeit benutzt Der Mieter ist zu schonender Behandlung verpflichtet.
  • Sämtliche Veranstaltungen müssen während der Mietdauer unter Aufsicht einer(s) verantwortlichen, voll rechts- und geschäftsfähigen Leiters(-in) des Mieters stehen. Er/Sie ist im Mietvertrag namentlich zu nennen und hat vor der Schlüsselübergabe eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass ihm/ihr der Inhalt des Mietvertrages und der Anlage zum Mietvertrag bekannt sind.
  • Der Veranstalter übernimmt die alleinige Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf der Er hat für die Einhaltung aller dafür notwendigen Genehmigungen, die Erfüllung von Anzeigepflichten sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen zu sorgen. Er handelt diesbezüglich eigenverantwortlich.
  • Die Jugendschutzbestimmungen sind zu beachten!
  • Alle für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen, insbesondere Schankgenehmigung Gesundheitszeugnis sowie die Genehmigung der Hinausschiebung der so genannten Sperrstunde bei öffentlichen Veranstaltungen, sind vom Veranstalter / Mieter bei den zuständigen Behörden zu erwirken. Vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltungen sind bei der Stadtverwaltung Erftstadt anzumelden. Auf die städtischen Verordnungen wird ausdrücklich verwiesen.
  • Die Anmeldung und Zahlung der GEMA-Gebühren sowie die Einholung der erforderlichen Genehmigungen bei Musikaufnahmen hat vor Beginn der Veranstaltung eigenverantwortlich durch den Mieter zu (s. ges. Hinweis).
  • Die Fluchtwege sind freizuhalten; Tische und Stühle dürfen nur gemäß einem der ausgehängten Bestuhlungspläne aufgestellt werden; die darauf angegebenen Besucherzahlen dürfen nicht überschritten werden.

§3 Kaution und Gebühren

  • Die Höhe der Kaution und der Gebühren sowie die Zahlungsmodalitäten sind im Mietvertrag festgelegt.

§ 4 Hausrecht

  • Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, die Veranstaltung durch eine beauftragte Person zu kontrollieren.
  • Der Vermieter übt gegenüber dem Mieter sowie den Teilnehmern und Besuchern der Veranstaltung im Namen des Vermieters das Hausrecht aus.
  • Den Anordnungen der/des Beauftragten ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
  • Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, nicht gemietete Räumlichkeiten und den Außenbereich für seine Zwecke zu betreten und zu Dies soll möglichst rücksichtsvoll geschehen ohne die Veranstaltung zu stören.

§ 5 Haftung

  • Der Mieter erkennt durch die Übernahme der Räume und Einrichtungen an, dass sich diese in ordnungsgemäßem Zustand Für Mängel die bei der Übernahme bestehen, bei Übernahme jedoch nicht angezeigt werden, haftet der Vermieter nicht.
  • Die Einrichtungsgegenstände sind in den Räumlichkeiten zu belassen und nicht außerhalb zu Auch eine vorübergehende Lagerung außerhalb der gemieteten Räumlichkeiten ist untersagt.
  • Während der Veranstaltung auftretende Mängel sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
  • Schäden aufgrund verspäteter Mitteilung gehen zu Lasten des Mieters.
  • Der Mieter haftet eigenverantwortlich für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden aller Art, die im Zusammenhang mit seiner Veranstaltung, Vorbereitungen und Aufräumarbeiten stehen und befreit den Vermieter von allen Schadenersatzansprüchen, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können.
  • Alle vom Vermieter eingebrachten Einrichtungsgegenstände, Bilder, Pokale etc. sind am ursprünglichen Ort und im ursprünglichen Zustand zu belassen! Dekorationen dürfen nur an den dafür vorgesehenen Befestigungsmöglichkeiten angebracht werden. Es ist ausdrücklich untersagt, Wände, Türen Fenster, Lampen oder sonstiges Mobiliar zu bekleben, Zweck zu entfremden sowie Nägel/Schrauben o.ä. anzubringen.
  • Der Mieter erhält die Schlüssel zu den gemieteten Räumlichkeiten. Bei Verlust der Schlüssel haftet der Mieter auch für eventuelle Folge- oder Spätschäden. Mit Verlassen der Räumlichkeiten sind Fenster, Türen, Rollläden zu verschließen sowie elektrische Anlagen abzuschalten.

§ 6 Bedienung der Technischen Anlagen, Zapfanlage und der Küche

  • In Handhabung der Beleuchtungsanlage wurde die verantwortliche Person Bei Verlassen der Anlage ist die automatische Außenbeleuchtung entsprechend zu bedienen.
  • Technische Anlagen, die Zapfanlage und die Einrichtungen in der Küche dürfen nur nach vorheriger Absprache und nach Anweisung durch den Vermieter benutzt werden.
  • Die Reinigung der Zapfanlage erfolgt durch den Vermieter.

§ 7 Ausfall einer Veranstaltung

  • Findet die Veranstaltung trotz geschlossenem Mietvertrag nicht statt, so ist der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete mit folgenden Ausfallsätzen verpflichtet:
a) bis 4 Wochen vor Veranstaltung kostenfrei
b) bis 3 Wochen vor Veranstaltung 25 %
c) bis 2 Wochen vor Veranstaltung 50 %
d) bis 1 Woche vor Veranstaltung 80 %
e) weniger als 1 Woche 100 %

§ 8 Beendigung des Mietverhältnisses

  • Mit Abschluss der Mietdauer muss das Mietobjekt in ordentlichem Zustand hinterlassen Das heißt, die Räume müssen sich in besenreinem, aufgeräumtem Zustand befinden, grobe Verschmutzungen müssen beseitigt werden. Tische, Stühle, Küche, Theke und Toiletten müssen gereinigt sein. Die Zapfanlage reinigt der Vermieter.
  • Der ordnungsgemäße Zustand der Räume und der Einrichtungen werden nach Beendigung des Mietverhältnisses von einem Bevollmächtigten des Vermieters überprüft. Evtl. Schäden, die vom Mieter zu verantworten sind, werden diesem in Rechnung gestellt.
  • Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter. Die pauschalen Kosten sind im Mietvertrag festgehalten und durch den Mieter vor Beginn des Mietverhältnisses zu entrichten.
  • Die Kosten für eine ggf. nötige Grundreinigung wegen starker Verschmutzung werden dem Mieter gesondert berechnet.

§ 9 Schutz der Nachbarschaft und der Umwelt

  • Bei allen Veranstaltungen, insbesondere mit großem Publikumsverkehr, ist darauf zu achten, dass die Nachbarschaft und die Umwelt nicht beeinträchtigt werden. Die Parkplätze auf dem Vereinsgelände sind zu nutzen. Das Parken außerhalb des Geländes ist zu vermeiden.
  • Ab 00 Uhr sind alle Lärmbelästigungen außerhalb der Räumlichkeiten zu unterlassen! Beim Aufenthalt außerhalb des Gebäudes insbesondere auch bei Verlassen ist Ruhe zu bewahren.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen ä. sowie das Veranstalten eines Polterabends sind untersagt.
  • Der Verbrauch von Wasser und Strom ist auf das notwendigste Maß zu beschränken.
  • Jeglicher Abfall ist durch den Mieter zu entsorgen, Aluminiumdosen sowie Einweggeschirr und -besteck sind nicht zulässig. Pfandflaschen sind zu Zurückgelassene Abfälle werden kostenpflichtig entsorgt und dem Mieter gesondert berechnet.
  • Sollte der Vermieter wegen Verstöße gegen § 9 (2) bis (5) in Regress genommen werden, behält sich der Vermieter die Festsetzung einer Strafzahlung ausdrücklich vor.

§ 10 Speisen und Getränke

  • Das Schützenheim ist Brauereifrei: Der Mieter ist an keine Biermarke gebunden.
  • Der Nutzer verpflichtet sich zur Getränkebestellung bei: Frischedienst Boehlke, Klosengartenstrasse 78, 50374 Erftstadt, Tel: 02235 / 85397, Fax: 02235 / 84161, info@boehlke-frischdienst.de
  • Eine Die Rücknahme von Spirituosen durch die Schützenbruderschaft ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Die zur Verfügung gestellten Kühlmöglichkeiten / Kühlhaus / Backofen sind zum Ende der Mietdauer geräumt und gereinigt wieder zu übergeben. Der Backofen ist zum Ende der Veranstaltung abzuschalten.

Hinweise zur GEMA (Auszug):

  • Sollte anmeldepflichtige Musik gespielt werden, so ist der Mieter verpflichtet, bis spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin dem Vermieter die GEMA- Rechnung vorzulegen. Sollte die GEMA Rechnung nicht vorgelegt werden, hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder die Veranstaltung abzubrechen.
  • Sollte der Eigentümer feststellen, dass der Mieter / Nutzer trotz anderslautendem Vertrag bei der Veranstaltung Musik aufführt, ist er berechtigt, die Veranstaltung sofort Zur Sicherheit gegen auflaufender GEMA-Gebühren hat er das Recht auf Zurückhaltung von durch den Mieter / Nutzer in die Halle eingebrachten Gegenständen und / oder Pfändung eventueller Einnahmen.

Im Einzelfalle empfiehlt sich eine Abstimmung mit der GEMA!
Zentrales Kundencenter der GEMA: Tel: 030 588 58 999; FAX: 030 212 92 795; kontakt@gema.de Post: GEMA, 11506 Berlin